Kleinfeuerungsanlagenverordnung
Die Kleinfeuerungsanlagenverordnung
Haustechnik - Heizung - Kleinfeuerungsanlagenverordnung
Nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 03.12.2009 ist die 1.BImSchV am 22.03.2010 in Kraft getreten.
(Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BimSchV)
Mit der Verordnung möchte der Gesetzgeber langfristig eine wesentliche Reduzierung der Feinstaubemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen erreichen.
Dieses Ziel soll mit einer neuen Generation von Feuerungsanlagen und durch Austausch oder Nachrüstung bestehender Anlagen verfolgt werden.
Die Novelle sieht nun vor, dass nur Feuerstätten, die bei Typenprüfung bestimmte Anforderungen erfüllen, eingesetzt werden dürfen.
Bei dieser Typenprüfung wird festgestellt, ob eine Feuerstätte bestimmte Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenstoffmonoxid (CO) sowie den Mindestwirkungsgrad einhält.
©Deutscher Bauzeiger 3.2.1 Haustechnik - Heizung - Kleinfeuerungsanlagenverordnung