Bauamtswillkür

Bauamtswillkür - Bauamt - Baugenehmigung - Bauamt - Willkür - Bebauungsplan - Dienstaufsichtsbeschwerde

Bauamtswillkür / Dienstaufsichtsbeschwerde

Ihr Architekt hat alle Vorgaben des Bebauungsplanes beachtet und eine genehmigungsfähige Planung erstellt.

Trotzdem haben Sie Probleme mit ihrer Baugenehmigung und vermuten Willkür der Behörden?

Sie sind nicht alleine!

Viele Häuslesbauer vermuten Bauamtswillkür und möchten eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.

Was können Sie tun?
Bestehen Sie in jedem Fall auf Ihrem Recht!

Erheben Sie sofort Widerspruch, wenn Ihr Bauantrag aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt wird.

Wenn Sie länger als einen Monat warten, müssen Sie einen neuen Antrag stellen und erneut Gebühren zahlen.

Fragen Sie beim Bauamt nach der höheren Dienststelle und schildern Sie Ihr Anliegen.
Oft können sich so schon viele Schwierigkeiten klären.

Bei Unklarheiten sollte jeder Schriftverkehr per Einschreiben erfolgen.

Auch eine Rechtsberatung über eine Dienstaufsichtsbeschwerde sollten Sie mit Ihrem Fachanwalt klären.

©Deutscher Bauzeiger 8.2.4 Bauamt - Bauamtswillkür Dienstaufsichtsbeschwerde

weiterlesen Bauvorlagenverordnung