Bauamt - Baurechtsamt
Baurechtsamt - Landesbauordnung - Fachbehörden - Denkmalschutzbehörde
Das Baurechtsamt, Denkmalschutzbehörde
Das Baurechtsamt vollzieht planungsrechtliche Prüfungen.
Das Baurechtsamt überprüft die Einhaltung der Abstandsflächen, Brandschutzmaßnahmen und weitere Vorgaben aus der Landesbauordnung (LBO).
In besonderen Fällen zieht das Baurechtsamt weitere Fachbehörden zur Prüfung heran.
Das Baurechtsamt umfasst in vielen Städten auch die Denkmalschutzbehörde.
Das Baurechtsamt ist zum Beispiel für Genehmigungen für Veränderungen an Denkmälern verantwortlich.
Das Baurechtsamt gibt Auskunft, ob es sich bei Gebäuden um Kulturdenkmäler handelt.
Das Baurechtsamt benachrichtigt die angrenzenden Nachbarn bei Bauvorhaben.
Einwände der angrenzenden Nachbarn können (innerhalb von zwei Wochen nach Benachrichtigung einer Bauanzeige) ebenfalls beim Baurechtsamt eingereicht werden.
©Deutscher Bauzeiger 8.2.2 Bauamt - Stadt, Gemeinde, Baubehörde - Baurechtsamt