Grenzbescheinigung
Grenzbescheinigung Liegenschaftskataster
Liegenschaftskataster - Angaben - Gebäudeeinmessung - Baugrenzen - Antrag
Formloser schriftlicher Antrag an das Liegenschaftskataster mit folgenden Angaben:
- Gemarkung
- Flurbezeichnung
- Flurstücknummer
- Lagebezeichnung, Straße, Hausnummer
Hierfür ist eine Gebäudeeinmessung erforderlich.
Kosten gemäß Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörde.
Die Grenzbescheinigung wird zur Vorlage bei Kreditgebern wie Banken und Bausparkassen benötigt.
In der Grenzbescheinigung wird bescheinigt, dass ein Gebäude innerhalb der Baugrenzen des Baugrundstückes errichtet wurde.
©Deutscher Bauzeiger 11.2.7 Bauamt - Baubehörden - Grenzbescheinigung Liegenschaftskataster