Grenzbescheinigung

Grenzbescheinigung Liegenschaftskataster

Liegenschaftskataster - Angaben - Gebäudeeinmessung - Baugrenzen - Antrag

Formloser schriftlicher Antrag an das Liegenschaftskataster mit folgenden Angaben:

  • Gemarkung
  • Flurbezeichnung
  • Flurstücknummer
  • Lagebezeichnung, Straße, Hausnummer

Hierfür ist eine Gebäudeeinmessung erforderlich.

Kosten gemäß Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörde.

Die Grenzbescheinigung wird zur Vorlage bei Kreditgebern wie Banken und Bausparkassen benötigt.

In der Grenzbescheinigung wird bescheinigt, dass ein Gebäude innerhalb der Baugrenzen des Baugrundstückes errichtet wurde.

©Deutscher Bauzeiger 11.2.7  Bauamt - Baubehörden - Grenzbescheinigung Liegenschaftskataster