Unschädlichkeitszeugnis
Unschädlichkeitszeugnis Katasteramt
Grundstück - Teileigentümer - Trennstücke - Grundbuch - Katasteramt - Eigentumsübertragung
Ein Grundstück kann auf verschiedene Teileigentümer aufgeteilt werden.
Für die Aufteilung eines Grundstückes in kleinere Trennstücke benötigt man ein Unschädlichkeitszeugnis.
Wenn durch die Behörde festgestellt wird, dass die Rechtsänderung für die Berechtigten unschädlich ist, kann ein Trennstück frei von grundbuchlich gesicherten Belastungen und Rechten übertragen werden.
Durch das Unschädlichkeitszeugnis wird festgestellt, dass die Eigentumsübertragung eines Grundstückes für die Berechtigten unschädlich ist.
Für ein Trennstück werden dadurch Belastungen im Grundbuch gelöscht.
Die Unschädlichkeit wird durch verschiedene Bedingungen geltend gemacht.
Unschädlichkeitszeugnis
Für die Erstellung eines Unschädlichkeitszeugnisses benötigt man folgende Dokumente:
- einen formlosen Antrag auf Unschädlichkeitszeugnis
- einen beglaubigten Grundbuchauszug
- die genaue Bezeichnung der zu löschenden Rechte und Belastungen
- einen Auszug aus der alten Grundbuchakte
Für ein Unschädlichkeitszeugnis fallen - je nach Grundstückswert - unterschiedliche Gebühren an.
Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer zuständigen Baubehörde und ihrem Katasteramt.
©Deutscher Bauzeiger 11.2.8 Bauamt - Baubehörde - Unschädlichkeitszeugnis