Grundbucheintragung
Grundbucheintragung - Grundbuch - Grundstück - Bauamt - Baubehörde - Eintragung
Die Grundbucheintragung
Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis
Das Grundbuch erfasst alle Eigentumsverhältnisse von Grundstücken in Deutschland.
In den Bundesländern sind die jeweiligen Amtsgerichte die Grundbuchämter.
In den Grundbuchämtern kann jeder das Grundbuch einsehen.
Es muss ein berechtigtes Interesse vor der Einsichtnahme nachgewiesen werden.
Jedes Grundstück ist in Deutschland ins Grundbuch eingetragen.
Was steht im Grundbuch
Jedes Grundstück ist mit einem separaten Blatt im Grundbuch erfasst.
Die Sortierung erfolgt über ein Nummernsystem.
Das einzelne Grundstück wird auf einem Grundbuchblatt geführt;
darauf finden sich folgende Informationen:
- wem gehört das Grundstück
- Beschreibung des Grundstücks
- Erbbaurechte
- Vorkaufsrechte
- Zwangsversteigerungen
- Grundpfandrechte: Grundschulden, Hypotheken
Kauf einer Immobilie
Für den Kauf einer Immobilie wird ein Notar benötigt.
Der Notar beurkundet den Immobilienkauf notariell.
Auch Finanzierungen müssen notariell beurkundet werden.
Das Grundpfandrecht der Bank erhält ebenfalls einen Grundbucheintrag.
Erst mit dem Grundbucheintrag ist der Besitzerwechsel offiziell.
Kosten für Grundbucheintrag
Der Grundbucheintrag kostet den Käufer etwa 1,5 % des Kaufpreises.
Auflassungsvormerkung
Die Immobilie wird erst gezahlt, wenn die so genannte Auflassungsvormerkung erfolgt ist.
In der Auflassungsvormerkung wird festgelegt, dass sich Käufer und Verkäufer geeinigt haben.
Vor der Einigung sollte man sich auf jeden Fall vom Verkäufer schriftlich versichern lassen, dass auf dem Grundstück keine Altlasten vorhanden sind und alle Erschließungskosten beglichen wurden.
©Deutscher Bauzeiger 11.2.6 Bauamt - Grundbucheintragung