Liegenschaftskarte
Auszug Liegenschaftskarte - Flurkarte - Vermessungsbehörde
Die Liegenschaftskarte
In der Liegenschaftskarte werden die einzelnen Flurstücke und Gebäude im
Grundriss dargestellt.
In der Liegenschaftskarte werden genaue Angaben zu Straßen und Wegen, Lage,
Grenzen, Eigentümer, Flur und Flurstück gemacht.
Die Liegenschaftskarte wird auch Flurkarte genannt.
Das Liegenschaftskataster setzt sich zusammen aus:
- dem Flurstück
- mehrere Flurstücke werden zu Fluren zusammengefasst
- mehrere Fluren werden zu Gemarkungen zusammengefasst
- die Gemarkungen bilden eine Stadt oder Gemeinde
Der Auszug aus der Liegenschaftskarte
Diese Angaben werden mit einer Zeichenerklärung grafisch in der Liegenschaftskarte
dargestellt werden.
Die Liegenschaftskarte wird von den unteren Vermessungsbehörden heutzutage
meistens zusätzlich in digitalen Datenbanken geführt.
Wenden Sie sich an Ihre Vermessungsbehörde, wenn Sie einen amtlichen Auszug
aus der Liegenschaftskarte benötigen.
Wer ist auszugsberechtigt?
- Eigentümer
- Erbbauberechtigte
- Notare
- Weitere Antragsteller nur bei Darlegung von berechtigtem Interesse
Die Liegenschaftskarte können Sie gegen eine Gebühr einsehen.
Die Auszüge aus der Liegenschaftskarte beantragen Sie schriftlich oder persönlich
im Katasteramt.
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