Liegenschaftskarte

Auszug Liegenschaftskarte - Flurkarte - Vermessungsbehörde

Die Liegenschaftskarte

In der Liegenschaftskarte werden die einzelnen Flurstücke und Gebäude im
Grundriss dargestellt.

In der Liegenschaftskarte werden genaue Angaben zu Straßen und Wegen, Lage,
Grenzen, Eigentümer, Flur und Flurstück gemacht.

Die Liegenschaftskarte wird auch Flurkarte genannt.

Das Liegenschaftskataster setzt sich zusammen aus:

  • dem Flurstück
  • mehrere Flurstücke werden zu Fluren zusammengefasst
  • mehrere Fluren werden zu Gemarkungen zusammengefasst
  • die Gemarkungen bilden eine Stadt oder Gemeinde

Der Auszug aus der Liegenschaftskarte

Diese Angaben werden mit einer Zeichenerklärung grafisch in der Liegenschaftskarte
dargestellt werden.

Die Liegenschaftskarte wird von den unteren Vermessungsbehörden heutzutage
meistens zusätzlich in digitalen Datenbanken geführt.

Wenden Sie sich an Ihre Vermessungsbehörde, wenn Sie einen amtlichen Auszug
aus der Liegenschaftskarte benötigen.

Wer ist auszugsberechtigt?

  • Eigentümer
  • Erbbauberechtigte
  • Notare
  • Weitere Antragsteller nur bei Darlegung von berechtigtem Interesse

Die Liegenschaftskarte können Sie gegen eine Gebühr einsehen.

Die Auszüge aus der Liegenschaftskarte beantragen Sie schriftlich oder persönlich
im Katasteramt.

©Deutscher Bauzeiger 11.2.4 Bauamt - Allgemeines Baubehörden - Auszug Liegenschaftskarte

weiterlesen Grundbucheintragung